Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt bei Annullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung Betreuung, Wahlrechte und je nach Entfernung pauschale Ausgleichszahlungen. Außergewöhnliche Umstände begrenzen Ausgleich, nicht jedoch Betreuung und Information. Dokumentieren Sie Uhrzeiten, Ansagen, Quittungen und fordern Sie schriftlich in klarer, sachlicher Form innerhalb angemessener Fristen.
Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr wurden mit (EU) 2021/782 modernisiert: Ab bestimmten Verspätungen haben Sie Anspruch auf Erstattung, gegebenenfalls Entschädigung, Weiterreise und Hilfe. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Entschädigung entfallen, Betreuung bleibt. Wichtig sind Assistenz, Fahrradmitnahme, Sitzplatzwechsel und barrierefreie Information, insbesondere bei komplexen Umstiegen durch verschiedene Betreiber.






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